ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNG DER RÖMER CONTAINERDIENST GBR
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Römer Containerdienst GbR
Heiner Römer & Clemens Baron
Auf dem Hohlen Berg 12
65510 Hünstetten
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge über die Bereitstellung,
Vermietung, Lieferung, Abholung und Entsorgung von Containern und Big Bags durch die Römer
Containerdienst GbR (nachfolgend „Auftragnehmer“) gegenüber ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).
Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vom
Auftragnehmer bestätigt wurden.
§ 2 Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrags ist die Bereitstellung von Containern oder Big Bags, deren Transport sowie die
gesetzeskonforme Entsorgung der darin enthaltenen Abfälle. Art, Menge und zulässige Abfallarten ergeben
sich aus dem jeweiligen Angebot oder Auftrag.
§ 3 Vertragsschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Ein Vertrag kommt durch schriftliche, elektronische oder
mündliche Auftragsbestätigung zustande.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
1. Die Preise ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste des Auftragnehmers oder dem individuellen
Angebot.
2. Abfälle werden gesondert nach Art und Menge berechnet.
3. Rechnungen sind innerhalb von 7 Werktagen nach Zugang ohne Abzug zu begleichen.
4. Bei Zahlungsverzug behält sich der Auftragnehmer vor, Verzugszinsen gemäß § 288 BGB sowie
Mahngebühren zu erheben.
§ 5 Pflichten des Auftraggebers
1. Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Stellplatz für Container eben, tragfähig und mit Fahrzeugen bis 7,5
t bzw. 40 t gefahrlos erreichbar ist.
2. Für erforderliche Genehmigungen (z. B. Nutzung öffentlicher Flächen) und die Beleuchtung haftet der
Auftraggeber, sofern keine anderweitige schriftliche Vereinbarung besteht.
3. Verkehrssicherungen (z. B. Absperrungen, Leitkegel) können gegen Mietaufpreis vom Auftragnehmer
bereitgestellt werden.
4. Container dürfen nur bis zur Ladekante befüllt und nicht mit verbotenen oder gefährlichen Stoffen beladen
werden, es sei denn, eine gesonderte Genehmigung liegt vor.
5. An- und Abfahrt: Der Auftraggeber gewährleistet die An- und Abfahrt des Containers bei Abholung. Ist dies
nicht möglich, wird die volle An- und Abfahrt in Rechnung gestellt.
§ 6 Haftung
1. Der Auftragnehmer haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren,
vertragstypischen Schaden begrenzt.
3. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt
unberührt.
4. Schäden an Zufahrten, Wegen, Pflasterungen oder Grünflächen, die durch das Befahren mit schweren
Fahrzeugen entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers, sofern diese nicht auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit des Auftragnehmers beruhen.
5. Der Auftraggeber haftet für Schäden am Container während der Standzeit sowie für Kosten durch falsche
oder unvollständige Abfalldeklaration.
§ 7 Entsorgung und Abfallarten
Die Entsorgung erfolgt nach den gesetzlichen Vorschriften. Für falsch deklarierte Abfälle oder nicht
vereinbarte Abfallarten trägt der Auftraggeber sämtliche hierdurch entstehenden Mehrkosten, Bußgelder oder
Schäden.
§ 8 Stornierung und Wartezeiten
1. Stornierungen bedürfen der Schriftform.
2. Erfolgt die Absage weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Bereitstellungstermin, wird eine
Stornogebühr von 50 % des vereinbarten Preises fällig.
3. Wartezeiten über 15 Minuten hinaus werden gesondert berechnet.
§ 9 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des
Auftragnehmers in Hünstetten. Für Verträge mit Verbrauchern gelten die gesetzlichen
Gerichtsstandsregelungen.
§ 10 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
unberührt.
