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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNG DER RÖMER CONTAINERDIENST GBR

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Römer Containerdienst GbR

Heiner Römer & Clemens Baron

Auf dem Hohlen Berg 12

65510 Hünstetten

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge über die Bereitstellung,

Vermietung, Lieferung, Abholung und Entsorgung von Containern und Big Bags durch die Römer

Containerdienst GbR (nachfolgend „Auftragnehmer“) gegenüber ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).

Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vom

Auftragnehmer bestätigt wurden.

§ 2 Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrags ist die Bereitstellung von Containern oder Big Bags, deren Transport sowie die

gesetzeskonforme Entsorgung der darin enthaltenen Abfälle. Art, Menge und zulässige Abfallarten ergeben

sich aus dem jeweiligen Angebot oder Auftrag.

§ 3 Vertragsschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Ein Vertrag kommt durch schriftliche, elektronische oder

mündliche Auftragsbestätigung zustande.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

1. Die Preise ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste des Auftragnehmers oder dem individuellen

Angebot.

2. Abfälle werden gesondert nach Art und Menge berechnet.

3. Rechnungen sind innerhalb von 7 Werktagen nach Zugang ohne Abzug zu begleichen.

4. Bei Zahlungsverzug behält sich der Auftragnehmer vor, Verzugszinsen gemäß § 288 BGB sowie

Mahngebühren zu erheben.

§ 5 Pflichten des Auftraggebers

1. Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Stellplatz für Container eben, tragfähig und mit Fahrzeugen bis 7,5

t bzw. 40 t gefahrlos erreichbar ist.

2. Für erforderliche Genehmigungen (z. B. Nutzung öffentlicher Flächen) und die Beleuchtung haftet der

Auftraggeber, sofern keine anderweitige schriftliche Vereinbarung besteht.

3. Verkehrssicherungen (z. B. Absperrungen, Leitkegel) können gegen Mietaufpreis vom Auftragnehmer

bereitgestellt werden.

4. Container dürfen nur bis zur Ladekante befüllt und nicht mit verbotenen oder gefährlichen Stoffen beladen

werden, es sei denn, eine gesonderte Genehmigung liegt vor.

5. An- und Abfahrt: Der Auftraggeber gewährleistet die An- und Abfahrt des Containers bei Abholung. Ist dies

nicht möglich, wird die volle An- und Abfahrt in Rechnung gestellt.

§ 6 Haftung

1. Der Auftragnehmer haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren,

vertragstypischen Schaden begrenzt.

3. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt

unberührt.

4. Schäden an Zufahrten, Wegen, Pflasterungen oder Grünflächen, die durch das Befahren mit schweren

Fahrzeugen entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers, sofern diese nicht auf Vorsatz oder grober

Fahrlässigkeit des Auftragnehmers beruhen.

5. Der Auftraggeber haftet für Schäden am Container während der Standzeit sowie für Kosten durch falsche

oder unvollständige Abfalldeklaration.

§ 7 Entsorgung und Abfallarten

Die Entsorgung erfolgt nach den gesetzlichen Vorschriften. Für falsch deklarierte Abfälle oder nicht

vereinbarte Abfallarten trägt der Auftraggeber sämtliche hierdurch entstehenden Mehrkosten, Bußgelder oder

Schäden.

§ 8 Stornierung und Wartezeiten

1. Stornierungen bedürfen der Schriftform.

2. Erfolgt die Absage weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Bereitstellungstermin, wird eine

Stornogebühr von 50 % des vereinbarten Preises fällig.

3. Wartezeiten über 15 Minuten hinaus werden gesondert berechnet.

§ 9 Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des

Auftragnehmers in Hünstetten. Für Verträge mit Verbrauchern gelten die gesetzlichen

Gerichtsstandsregelungen.

§ 10 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen

unberührt.